Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen steht künftig unter Genehmigungsvorbehalt
In Berlin soll es künftig schwerer werden, in bestimmten Bezirken Mietwohnungen in Eigentum umzuwandeln. Nach der vom Berliner Senat am 03. März 2015 beschlossenen Umwandlungsverordnung (UmwandVO) gilt für 21 Stadtteile mit Milieuschutz ein Genehmigungsvorbehalt. Nur in Ausnahmefällen dürfen dann Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft werden.
Ausnahmen bestehen, wenn Mieter ihre Wohnungen selbst erwerben wollen oder wenn sich der Eigentümer bei einer Haussanierung verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren nur an die bisherigen Mieter zu veräußern.
Grundsätzlich soll die Umwandlungsverordnung die soziale Mischung auch in begehrten Kiezlagen mit angespanntem Wohnungsmarkt gewährleisten und eine zunehmende Gentrifizierung verhindern. Im Jahr 2014 wurden in Berlin rund 9000 Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt.