In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift IMR Immobilien- und Mietrecht, herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein, kommentiert Rechtsanwalt Volker J. Ziaja u.a. die Entscheidung des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 28.1.2015.
Wir veröffentlichen seinen Beitrag hier nachstehend:
Fehlentscheidung oder Trendwende ?
Die Entscheidung des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 28.1.2015, Az. 7C 52 / 14, wonach ein Mieter bereits im Duldungsverfahren einwenden kann, eine energetische Modernisierung sei unwirtschaftlich und deshalb nicht zu dulden, wird in den Medien bereits als Trendwende gefeiert. „Mut und ein intaktes Gerechtigkeitsempfinden“ zeichne die Richterin aus, welche entgegen der bisherigen BGH-und Instanzrechtsprechung dem beklagten Mieter das Recht zugestand, sich bei erwiesener Unwirtschaftlichkeit einer Modernisierungsmaßnahme im Sinne von § 25 Abs. 1 EnEV über § 242 BGB selbst und unmittelbar auf diese bislang Vermietern vorbehaltene Vorschrift berufen zu können. Völlig unabhängig davon, zu welchem Ergebnis die von beiden Parteien eingelegte Berufung führen wird dürfte die schon länger in Fachkreisen kritisierte Umsetzung der Energiewende im Wohnungsbestand tatsächlich zu einer Überprüfung der Berechnungsgrundlagen bis hin zu einer Novellierung der Energieeinsparverordnung (EvEV 2014) führen.
So hatte die „Wirtschaftswoche“ bereits am 25.1.2013 in einem Beitrag mit dem Titel „Deutschland im Dämmwahn“ die These des damaligen Bauministers Ramsauer, wonach durch fachgerechte Sanierung bis zu 80 % des Energiebedarfs eingespart werden könnte widerlegt und durch fachkundige Wissenschaftler eine tatsächliche Einsparung von „vielleicht gerade mal 10 %“ nachgewiesen. Am 5.2.2014 berichtete „Die Welt“ dann von einem seltenen Bündnis: Haus & Grund-Chef Rolf Kornemann und Mieterbundpräsident Franz- Georg Rips formulierten in einer gemeinsamen Erklärung ihre Unzufriedenheit und forderten eine sozialverträgliche Energiewende. In Ihrer Ausgabe vom 3.6.2014 berichtete die gleiche Zeitung unter der Überschrift „Komplette Wärmedämmung, total unwirtschaftlich“ über den erfolgreichen Versuch eines Architekten aus Hessen, mit einem Rechenmodell nachzuweisen, dass eine komplette Wärmedämmung unwirtschaftlich ist mit der Folge, dass der Lahn-Dill-Kreis eine Befreiung von den Vorgaben der EnEV erteilte.
Vorläufiger Höhepunkt in der immer intensiveren Abwertung der EnEV ist die Forderung des Dipl.-Ing. und Architekten Christoph Schwan in Ausgabe Nr. 5/2015 auf S. 301 der Zeitschrift „Das Grundeigentum“, die EnEV 2014 „als erwiesenermaßen untaugliches Instrument“ abzuschaffen. Er begründet dies ausführlich mit dem Argument, die Berechnungen zur EnEV bauten auf einem bauphysikalischen Modell aus dem 18. Jahrhundert auf, welches mit der heutigen Wirklichkeit rein gar nichts zu tun habe. Folglich müssten neue Berechnungs-verfahren entwickelt und angewendet werden, weil erst dann eine ausreichend genaue Entscheidungshilfe für energetischen Verbesserungsmaßnahmen zur Verfügung stünde.
Es bleibt also spannend bei der Beantwortung der Frage, ob überhaupt und – wenn ja dann wie – energetisch modernisiert werden soll.
In diesem Sinne – mit energiefreundlichen kollegialen Grüßen
Volker J. Ziaja