Arbeitsrecht in der Immobilienbranche
Wir beraten und vertreten die Akteure der Immobilienbranche (Eigentümer, Immobiliengesellschaften, Hausverwaltungen) außergerichtlich und gerichtlich umfassend und kompetent in allen Bereichen des Arbeitsrechts, insbesondere zu folgenden Schwerpunkten:
- Vertragsanbahnung (Stellenausschreibung, Bewerbungsgespräch, Vermeidung Diskriminierung nach dem AGG)
- Überprüfung und Erstellen von Arbeitsverträgen (u.a. auch Teilzeitarbeitsverträge, befristete Verträge, Verträge auf Abruf)
- Rechtsfragen im laufenden Arbeitsverhältnis (Lohnzahlung und Gratifikationen, Entgeltfortzahlung, Überstunden, Mutterschutz und Elternzeit, Urlaub, Krankheit)
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Abmahnung, personen- und verhaltensbedingte Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, Änderungskündigung, Betriebsübergang, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, Abfindung, Einschaltung des Betriebsrates, Besonderheiten bei Schwerbehinderung, Zeitablauf, Zweckerreichung, Zeugnis)
Damit wir mit Ihnen zusammen die beste Lösung für Sie finden können,
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Wir sind für Sie jederzeit per E-Mail oder telefonisch zu den folgenden Bürozeiten durchgängig erreichbar:
Kernzeit: Mo – Do 08.30 – 18.00 Uhr und Fr 08.30 – 17.00 Uhr sowie nach Vereinbarung.